Union
Nach ausführlichen Beratungen mit diözesanen Räten und Gremien hat Erzbischof Stephan Burger im Februar 2023 entschieden, dass die Zusammenführung der bisherigen Pfarreien und Kirchengemeinden zu künftig 36 Einheiten per „Union“ erfolgt.
Hierbei bleibt jeweils eine aktuell existierende Pfarrei und Kirchengemeinde aus dem künftigen größeren Verbund als Rechtsgröße bestehen, damit darüber alle rechtlich notwendigen Vorgänge abgewickelt werden können. Durch die Union erhalten alle Beteiligten eine verlässliche Planungsgrundlage und Sicherheit, da auf bestehende Strukturen, Ressourcen und Gremien zurückgegriffen werden kann.
So wurde es auch 2015 gehandhabt, als die derzeitigen Kirchengemeinden gebildet wurden; nun kann bei der anstehenden Transformation auf die Erfahrungen mit diesem Modell aufgebaut werden. Alles rechtlich Notwendige wird über diese eine weiter bestehende Kirchengemeinde / Pfarrei geregelt. Dies bedeutet nicht, dass sich für sie während der Transformation sonst nichts ändern würde.
Als Alternative war die Umsetzung mittels einer „Fusion“ zur Diskussion gestanden. Hierbei wären alle über 1.000 Pfarreien und 224 Kirchengemeinden aufgelöst worden und es wären 36 neue Pfarreien und Kirchengemeinden gebildet worden. Diese Variante wäre mit juristischen Hürden – z.B. Bildung 36 neuer Körperschaften öffentlichen Rechts –, einer schlechten Planbarkeit und einem immensen administrativen Aufwand einhergegangen.
Die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte hat als Votum an den Erzbischof beschlossen, der dieses angenommen und entsprechend festgelegt hat:
- Der Sitz der neuen Pfarrei soll in Radolfzell am Bodensee sein.
- Patron der neuen Pfarrei soll der Heilige Zeno sein, Pfarrkirche das Radolfzeller Münster sein. Zeno war der Patron des ehemaligen Chorherrenstifts am Münster in Radolfzell.
- Der Name der neuen Kirchengemeinde soll „Bodensee-Hegau“ lauten.
Durch die erfolgte Festlegung des Radolfzeller Münsters als Pfarrkirche bleibt die Münsterpfarrei als Rechtsgröße bestehen, formal kirchenrechtlich gesehen gehören ab 2026 alle 37 anderen Pfarreien auf dem Gebiet der neuen Pfarrei zur Münsterpfarrei. Die bisher selbständigen Pfarreien behalten jedoch ihre Rechte bei, die sie für ihre Pfarrkirchen haben, so dass es dort weiterhin Taufen und Trauungen gibt und Patrozinium gefeiert wird.

