Projekt Kirchenentwicklung 2030 in der Erzdiözese Freiburg

 
Erzbischof Stephan Burger hat im Jahr  2019 das Projekt „Kirchenentwicklung 2030“ angestoßen, um die Erzdiözese Freiburg und die Seelsorge fit für die Zukunft zu machen.
 
Auf der Basis der sich deutlich abzeichnenden Entwicklungen strebt dieses Projekt die Neugestaltung und Weiterentwicklung grundlegender Strukturen in der Erzdiözese Freiburg an. Dazu gehören auch neue räumliche Umschreibungen der Seelsorge und des kirchlichen Lebens. 
 
In der Erzdiözese Freiburg wurden aus den bisherigen über 1.000 Pfarreien in 224 Seelsorgeeinheiten zwischen Odenwald und Bodensee 36 neue, kirchenrechtlich eigenständige Pfarreien. Dieser Prozess ist mehr als die Zusammenlegung von Kirchengemeinden. Es geht vor allem um einen tiefgreifenden Kulturwandel für eine zukunftsfähige Kirche vor Ort. 
 
Durch die Kirchenentwicklung 2030 wird sich die gesamte Erzdiözese Freiburg verändern. Verbindliche Vorgabe für die Gestaltung der Erzdiözese und somit Grundlage für die Kirchenentwicklung ist die Diözesanstrategie mit einer Vision, Werten und 13 strategischen Zielen. Diese hat Erzbischof Stephan im Nachgang zum Diözesanforum im Juni 2022 in Kraft gesetzt. 
 
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Kirchenentwicklung 2030 in der Erzdiözese Freiburg. 
 
 
 

Rahmenentscheidungen der Kirchenentwicklung 2030

Erzdiözese Freiburg

 
  • Diözesanforum
    = synodal ausgerichtetes Gremium auf dem Weg zu vielfältiger und partizipativer Kirche
  • Nach Beratungen beim Diözesanforum
    = Inkraftsetzung der Diözesanstrategie mit Vision, Werten und 13 strategischen Zielen durch Erzbischof Stephan Burger im Juni 2022
  • Diözesanstrategie
    = verbindliche Vorgabe für Gestaltung
    der Erzdiözese und somit Kirchenentwicklung 2030
    (Definition von Aufgaben, Rollen, Strukturen etc.)
„Die Diözesanstrategie macht deutlich: Kirchenentwicklung 2030 zielt darauf, dass wir auch weiterhin verlässlich mit unseren Angeboten der Seelsorge, der Caritas und der Bildung erreichbar sind und Menschen eine Heimat bieten.
Es geht darum, auch weiterhin Kirche als bewohnbaren und gemeinsam belebten Ort zu erfahren, an dem Christen ihren Glauben teilen und leben. Im Vertrauen darauf lassen wir uns von der Vision und den strategischen Zielen leiten auf unserem gemeinsamen Weg hin zu einer zukunftsfähigen und lebendigen Kirche.“
(Aus dem Vorwort des Erzbischofs in der Diözesanstrategie)
 
  • Diözesane Projektleitung
    = Federführung: Haupt- und Ehrenamtliche aus Erzb. Ordinariat, Verwaltung, Pastoral und Bildung sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten aus diözesanen Gremien / Räten
  • Diözesane Projektkoordination
    = Steuerung, Organisation und Kommunikation der Prozesse in Abstimmung mit diözesaner Projektleitung
  • Subsidiarität
    = Leitprinzip der neuen diözesanen Struktur:
    Die Pfarrei erhält eine größtmögliche Sebstbestimmung, Verlagerung von Aufgaben und Stellen von Diözesan- auf Pfarreiebene, diözesane Steuerung so niedrig wie möglich.
 
  • März 2021:
    Dritter und abschließender Entwurf für Raumplanung
  • Lebendige Glaubensgemeinschaft vor Ort
    = Basis für Entwicklung der künftigen 36 Pfarreien
  • Januar 2026:
    Bildung der 36 Pfarreien
    = Kirchengemeinden
  • Neue Pfarreien
    = Gebiete heutiger / ehemaliger Dekanate, die aufgelöst werden
  • Lokale Projektkoordination
    = Steuerung, Koordination und Begleitung der Pfarreibildung
  • Lokale Projektleitung sowie Haupt- und Ehrenamtliche aus Seelsorge, Caritas und Bildung prägen und gestalten vor Ort
 
  • Union
    = Zusammenführung der bisherigen Pfarreien zu künftig 36 Einheiten; je eine aktuelle Pfarrei / Kirchengemeinde bleibt als Rechtsgröße
  • Name der Pfarrei
    = Patronat und der Ort der Pfarrkirche
  • Sitz der Pfarrei
    = Verwaltung und zentrales Pfarrbüro. Vorschlag durch Gremien vor Ort, Festlegung per Dekret durch Erzbischof
  • Leitender Pfarrer
    = Leitung Seelsorgeteam, Dienstvorgesetzter Priester und Diakone
  • Geschäftsführer/in
    = operative Verwaltungsaufgaben
    Verwaltungszentren
    = Entlastung Geschäftsführung
  • Leitende/r Referent/in
    = Übernahme konkrete Aufgabengebiete, Dienstvorgesetzte/r für Mitarbeitende im pastoralen Dienst
  • Gemeindeteams (Haupt- und Ehrenamtliche)
    = voraussichtlich Ende 2023: Entscheidung, ob Direktwahl oder Berufung durch Pfarreirat im Rahmen der neuen PGR-Satzung Ende 2023
  • Leitung der Gemeinden
    = Übertragung auf Ehrenamtliche
  • Pfarreirat
    = Satzung enthält Kriterien für Zusammensetzung
  • „Pastorale Zentren“
    = Vorbereitung (Ausrichtung und Organisation) in 36 neuen Pfarreien, Verabschiedung durch gemeinsames Beschlussgremium der Kirchengemeinden
  • Kindertageseinrichtungen
    = wichtige kirchliche Orte der Glaubensvermittlung, auch nach 2026 in Trägerschaft neuer Pfarreien
  • Muttersprachliche Gemeinden
    = Teil der neuen Pfarreien