Aufgaben des Pfarreirats

  

Ziele ins Visier nehmen

Wünschen kann man sich viel – vornehmen auch. Um aber motiviert zu sein und zu bleiben, bedarf es der Vereinbarung von Zielen, die auch tatsächlich erreicht werden können. Herausfordernd dürfen sie sein, aber nicht unerreichbar. Das ist besonders schwer bei großen, umfassenden Zielen. Diese müssen und sollen oft in kleineren erreichbaren Teilzielen vereinbart werden.
Ein Blick in die Gründungsvereinbarung der Pfarrei lohnt sich, um beispielsweise die großen vereinbarten Ziele kennenzulernen. In welchen Teilschritten die Pfarrei sich diesen nähert oder nähern kann, wird der Pfarreirat entscheidend beeinflussen.

Schwerpunkte festlegen

Alles überall machen? Geht nicht. Dafür können Schwerpunkte des Handelns vereinbart werden, in die dann auch freie Ressourcen gesteckt werden können, z.B. um etwas Neues anzustoßen, um etwas zu aktualisieren oder um schwierige emotional beladene Vorgänge zu bearbeiten wie z.B. die Zweckveränderung oder Veräußerung einer Immobilie.
Wichtig ist, dass ein Schwerpunkt nicht für die Ewigkeit bestimmt ist und auch keinen Anspruch auf Alleinstellung hat. Aber für eine bestimmte Zeit kann es sinnvoll sein, sich ganz besonders darum zu kümmern. Der Pfarreirat legt solche Schwerpunkte fest. Das hat zur Folge, dass er sich auch um deren Wirkung, Erfolg, deren Modifikation, Veränderung, deren Entlassung in den Regelbetrieb oder auch Beendigung kümmert.

Neues entdecken

„Wer sich nicht bewegt, bleibt sitzen.“ – Eine alte Binsenweisheit. Im Leben der Kirche ändert sich viel, und es ist eigentlich sehr gut, dass gewählte Vertretungen nicht alles selbst erfinden müssen. Aber die Augen offen halten, neugierig sein, sich an dem freuen, was andere Menschen einbringen, Handlungsbedarfe entdecken und noch Vieles mehr führt dazu, dass die Vielfalt in einer Pfarrei oder einer Gemeinde ans Tageslicht kommt und gefördert werden kann. Wer dafür bereit ist, wird auch feststellen: Langeweile und kirchliches Leben vor Ort sind zwei Begriffe, die nicht zueinander passen.

Gutes bewahren

Daran scheiden sich oft die Geister: Was ist eigentlich gut und wert, es zu bewahren? Sicher sollten keine Aktivitäten oder Formate abgeschnitten werden, die noch gut angenommen sind. Und gut bedeutet hier nicht nur eine hohe Zahl an Teilnehmenden. Was selbständig lebt, darf und muss auch weiter bestehen bleiben. Aber bei manch Gutem wird es auch Interessenkonflikte geben, vor allem wenn es personellen oder materiellen Unterstützungsbedarf gibt. In diesen Fällen braucht es sichere Entscheidungen eines verantwortlichen Gremiums. Immer auch daran denken: „Gutes“ ist nichts für einen Geheimzirkel sondern darf gerne an die Öffentlichkeit.

Ballast abwerfen

Hört sich zunächst wie Abfallentsorgung an. Manchmal ist das auch so – und manchmal braucht es diesen Vorgang, um weiter zu kommen. Und zurücklassen oder Unnötiges verabschieden sorgt für Freiraum, für einen größeren Weitblick und Luft zum Atmen. „Kann das weg oder brauchen wir es noch?“, ist eine Frage, die öfter auf einen Besprechungstisch gehört, als es gemeinhin üblich ist. Oder auch: „Was bringt uns weiter?“ Manches, was heute nicht mehr gebraucht wird, war aber einmal sehr wichtig und verdient vor einer Verabschiedung eine Anerkennung und Würdigung. Es ist gut, wenn es im Pfarreirat Menschen gibt, die besonders mit diesem Blick in die Pfarrei schauen.

Eigenständigkeit von Teams, Gruppen und Verbänden fördern

Nicht nur die im Pfarreigesetz beschriebenen Gemeinde-, Kompetenz- und Kirchortteams bedürfen der Förderung und der materiellen Ausstattung, um die Ihnen zukommenden Aufgaben erfüllen zu können. Auch andere Gruppen sowie Jugend- und Erwachsenenverbände bringen Leben in eine Pfarrei. Es ist gut, wenn sie selbständig handeln können. Manchmal braucht es dafür nicht einmal große Zuwendungen, sondern so einfache Dinge wie einen Schlüssel, um die Räume nutzen zu können. Das Schaffen von verwaltungsarmen Möglichkeiten kann eine lohnende Aufgabe für einen Pfarreirat sein.

Sprachrohr in Kirche und Gesellschaft

Vor allem in Krisenzeiten werden die Kirchen oft um ein Statement oder um ein Zeichen gebeten. Meist übernehmen diese Rolle in der Öffentlichkeit dann Personen aus der Reihe der Hauptamtlichen. Aber das muss nicht sein. Auch gewählte Vertretungen können an diesen Stellen einen Platz einnehmen. Egal ob bei Gottesdiensten nach einer Katastrophe, bei Meinungsäußerungen zu kommunalpolitischen Vorgängen oder anderen Dingen. Das gilt natürlich auch für innerkirchliche Dinge, wie z.B. wenn es darum geht, Entscheidungen des Gremiums innerhalb der Pfarrei zu vermitteln.

An der Besetzung der Leitungspersonen mitwirken

Wer aus seinem beruflichen Umfeld Erfahrung mit Personalfragen hat, ist sicher im neu zu bildenden Ausschuss zur Stellenbesetzung (§ 34 PfaG) eine wertvolle Stimme. Dieser Ausschuss ist an der Besetzung der Stelle des Pfarrers und dessen Stellvertreter, des Pfarreiökonomen/der Pfarreiökonomin und dessen/deren Stellvertretung und der leitenden Referentin/dem leitenden Referenten zu beteiligen. 

Pfarrer und Leitende/n Referenten/in beraten

Hauptberufliches Personal steht meist nicht im Überfluss zur Verfügung. Deshalb beraten Sie im Pfarreirat die Leitung auch dazu, für welche Aufgaben das pastorale Personal eingesetzt werden soll. Gleiches gilt natürlich auch für die Fragen der Zielsetzung und der pastoralen Schwerpunktsetzung. Spätestens hier, aber auch bei den Entscheidungen über die Finanzmittel wird deutlich, wie sehr verschiedene Aufgaben miteinander verschränkt sind. Denn es können z.B. keine Aufgaben angegangen werden, wenn das erforderliche Personal nicht zur Verfügung steht oder nicht beschafft werden kann.

Richtlinien für Vermögensverwaltung erstellen

Hier wird es wichtig sein, die langfristige Planung im Blick zu behalten. Was haben wir in der Pfarrei und was brauchen wir? Und wie gehen wir mit Überschüssen/Defiziten dauerhaft um? An dieser Stelle braucht es aber vielleicht nicht nur den Blick auf Einsparungen oder Gewinnoptimierungen, sondern vielleicht auch den kreativen Blick auf (nicht nur monetäre) Ressourcenbeschaffung. Und sicher reicht nicht nur der ökonomische Blick auf die Vermögensverwaltung. Wer eine theologische, soziale oder auch ökologische Perspektive mit dazulegen kann, erweist einer Pfarrei und auch dem beschlussfassenden Gremium einen wichtigen Dienst.

Finanzmittel bereitstellen, um festgelegte Ziele zu erreichen

Wer Ziele erreichen und Aufgaben erfüllen will, ist auch dazu verpflichtet, die ökonomischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Viele Gelder im Haushaltsplan sind bereits gebunden. Über die verfügbaren Mittel kann und muss entschieden werden. Natürlicherweise kommt es hier in der Regel zu Interessenkonflikten, die gut miteinander ausdiskutiert werden müssen. Was nicht vorhanden ist, kann auch nicht ausgegeben werden.

Haushaltsplan beschließen

Sie entscheiden den Haushalt im Pfarreirat mit – und sollten diesen Beschluss auch nach außen vertreten können. Selbst dann, wenn Sie nicht alle Details mittragen konnten.

Jahresrechnung feststellen

Zusammen mit den anderen Mitgliedern des Pfarreirats haben Sie die Richtlinien für die Vermögensverwaltung und den Haushalt beschlossen. Am Ende muss der Pfarreirat auch feststellen, ob die beauftragten Personen diese Beschlüsse umgesetzt haben. Diese Aufgabe hat also zwei Komponenten: Zum einen wird festgestellt, ob es Abweichungen zu den Beschlüssen gibt, die im besten Fall begründet sind oder bereinigt werden können, zum anderen werden die Ausführenden mit der Annahme der Jahresrechnung entlastet.

Einzelne Aufgaben gemäß § 24 Pfarreigesetz

  1. Der Pfarreirat entwickelt und beschließt im Rahmen der Gesamtstrategie Ziele für die pastorale Arbeit der Pfarrei auf der Grundlage der Diözesanen Leitlinien und der Diözesanstrategie der Erzdiözese Freiburg. Er berücksichtigt dabei die wahrzunehmenden Grundaufgaben einschließlich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt, legt Schwerpunkte fest, initiiert innovative Projekte und entscheidet über Aufgaben und Maßnahmen, die nicht mehr wahrgenommen werden. Er sorgt für die Finanzierung und Umsetzung der pastoralen Arbeit der Pfarrei und evaluiert diese regelmäßig.

  2. Der Pfarreirat beruft oder bestätigt die Gemeindeteams (§ 14 Absatz 2) und bildet gegebenenfalls Kirchort- und Kompetenzteams (§ 18 und § 19). Er unterstützt die Aktivitäten kirchlicher Gruppen, Verbände sowie der geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit. Er arbeitet mit den hauptberuflichen Mitarbeitenden im pastoralen Dienst zusammen.

  3. Der Pfarreirat vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken der Pfarrei in Kirche sowie in Gesellschaft und Öffentlichkeit.

  4. Der Pfarreirat wirkt über den Besonderen Ausschuss gemäß § 34 Absatz 1 an der Besetzung der Stelle des Pfarrers, des Stellvertretenden Pfarrers, des Pfarreiökonomen, des Stellvertretenden Pfarreiökonomen und des Leitenden Referenten mit. Im Rahmen der jeweiligen pastoralen Schwerpunktsetzung berät der Pfarreirat den Pfarrer und den Leitenden Referenten hinsichtlich der in Betracht kommenden Einsatzbereiche der Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeitenden. Der Pfarreirat ist für die Wahrnehmung dieser Aufgabe regelmäßig zu informieren.

  5. Der Pfarreirat erstellt als Ortskirchensteuervertretung im Benehmen mit dem Pfarreivermögensverwaltungsrat Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Pfarrei, die gewährleisten, dass die Pfarrei als Ganzes sowie ihre Einrichtungen und Gruppen ihre Aufgaben wahrnehmen können. Er beschließt den Haushaltsplan, stellt die Jahresrechnung fest und nimmt die weiteren ihm nach diesem Gesetz und der Kirchensteuerordnung der Erzdiözese Freiburg (KiStO) zugewiesenen Aufgaben wahr.
nach § 24 PfaG, 24. April 2025