Gründungsvereinbarung
Die Gründungsvereinbarung für unsere Kirchengemeinde Bodensee-Hegau / Pfarrei St. Zeno Radolfzell wurde durch die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte am 13. November 2024 beschlossen.
Sie wurde dem Erzbischöflichen Ordinariat zur Prüfung, Rückmeldung und Genehmigung vorgelegt. Die Rückmeldung sowie die Genehmigung zur Organisation erfolgten Anfang 2025.
Die genehmigte Gründungsvereinbarung ist die verbindliche Grundlage für die Vorbereitung der neuen Pfarrei.
- Sie beschreibt das Profil der neuen Pfarrei mit Blick auf die Diözesanstrategie sowie die organisatorischen Entscheidungen zu den Grundaufgaben der Pfarrei.
- Sie fasst die Ergebnisse und Entscheidungen für die neue Pfarrei / Kirchengemeinde aus der Projektphase zusammen.
- Sie hat Scharnierfunktion zwischen der Projektphase und der Errichtung der neuen Pfarrei.
- Ab 2027 werden die getroffenen Entscheidungen und Ergebnisse überprüft und weiterentwickelt.

Hintergrund

Innerhalb der diözesanen Rahmenbedingungen haben die Verantwortlichen in den 36 neuen Pfarreien Freiräume, um grundlegende Entscheidungen für ihren Bereich selbst zu treffen und diesen zu gestalten.
So beschrieben sie in der Gründungsvereinbarung, wie sie die Diözesanstrategie vor Ort umsetzen wollen, und sie fassen darin die organisatorischen Rahmenbedingungen für die pastoralen Grundaufgaben der Pfarrei zusammen.
