„Einander lieben heißt: 
  füreinander da sein – ein Leben lang“
 
  Gott segnet ihre Liebe
 
 
Was bedeutet kirchliche Trauung?
Heiraten – das bedeutet, dass Mann und Frau ein Leben lang beieinander bleiben wollen. Bei der Hochzeit bekennt sich das Paar öffentlich zueinander. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten, sollen die Entscheidung mitfeiern.
Zwischen der standesamtlichen Heirat und der kirchlichen Trauung lagen vor zwanzig, dreißig Jahren in der Regel nur wenige Stunden. Das hat sich heute entscheidend geändert. Zivileheschließung und kirchliche Trauung gehören nicht mehr automatisch zusammen. Das Bewusstsein ist gewachsen, dass die kirchliche Hochzeit eine andere Bedeutung hat als die standesamtliche Eheschließung.
 
Menschen, die an Gott glauben, wissen um die Chancen und Bereicherungen, die ein Leben im Vertrauen auf Gott schenkt.
Dieses Wissen und diese Erfahrung machen Mut, Ja zu einer Partnerin, Ja zu einem Partner zu sagen.
Für die katholische Kirche ist die Ehe zwischen zwei Getauften ein Sakrament, ein „heiliges Zeichen“. Im Ehesakrament wird für die Kirche sichtbar, wie Gott sich zu uns Menschen verhält, wer Gott für uns ist. Seine Liebe und Treue zu den Menschen in Jesus Christus wird in der Liebe und Treue der Partner gegenwärtig.
 
Viel Glück und Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg!
 
Der Traugottesdienst
Hinweise und Hilfen zum Traugottesdienst finden Sie in unserer Broschüre „Kirchliche Trauung“: 
 
Ein Tag für uns
Sie versprechen sich viel bei der kirchlichen Trauung und von der kirchlichen Trauung. 
Wir laden Sie ein, sich mit anderen Paaren zusammen einen Tag Zeit füreinander  zu nehmen. 
 
 

Zuständig für die Trauung ist die Pfarrei, in der einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Sie finden die Adresse Ihres Pfarrbüros hier auf unseren Seiten oder unter:
katholisch     ebfr.de
evangelisch  ekiba.de
 
Wichtiger Tipp:
Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf.
 
 

Wenn ein Partner der evangelischen, der andere der katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen in einer Kirche Ihrer Wahl zu heiraten. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn beide Partner ihrer Kirche verbunden sind.

Die Trauung ökumenisch zu halten, nur weil Rücksicht auf die Verwandtschaft genommen werden soll oder weil man sich nicht für eine Konfession entscheiden kann, ist weniger sinnvoll. Bei einer eventuellen späteren Taufe Ihres Kindes müssen Sie sich auch für eine Konfession entscheiden.
 
Wenn Sie evangelisch heiraten, jedoch Ihre Trauung von der katholischen Kirche anerkannt werden soll, braucht der katholische Partner eine Dispens (Freistellung von der kirchenrechtlichen Eheschließungsform). Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gern weiter.
 
 

Auch eine Eheschließung mit einem nichtgetauften Partner oder mit jemandem, der nicht an Gott glaubt, kann kirchlich gefeiert werden. Allerdings muss der nichtchristliche oder nichtglaubende Partner die wesentlichen Elemente der Ehe aus evangelischer bzw. katholischer Sicht bejahen.

Es gibt dafür eigene Texte, die die Gewissensüberzeugung des nichtgetauften oder nichtglaubenden Partners respektieren. Wir unterstützen Sie gerne.
 
Ein Beispiel: Katholisch-islamische Ehe
 
Zur Zeit leben etwa 3 Millionen Muslime, Menschen islamischen Glaubens, in der Bundesrepublik Deutschland. Das sind mehr als 3 % der Gesamtbevölkerung. Immer häufiger wählen junge Menschen islamischen Glaubens einen Lebenspartner katholischen Bekenntnisses und möchten eine katholisch-islamische Ehe schließen. Damit kann es Probleme geben. Denn wenn junge Menschen verschiedener kultureller Herkunft hierzulande auch gemeinsam in Schule und Freizeit aufwachsen, bleiben sie doch – je nach Stärke ihrer Bindung – den ererbten Vorstellungen von Ehe und Familie verbunden und verpflichtet.
 
Die Handreichung „Katholisch-islamische Ehen“ aus dem Erzbistum Köln will künftigen katholisch-islamischen Eheleuten helfen, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im katholischen und islamischen Eheverständnis und Eherecht kennen zu lernen, um Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen und zwischen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können. Die Darstellung soll auch Seelsorgern helfen, an die sich katholisch-islamische Paare mit der Bitte wenden, dass die katholische Kirche ihre Eheschließung akzeptiere, schütze und segne.
 
 
 

In diesem Fall muss bei katholischen Trauungen erst geprüft werden, ob die geschiedene Ehe in kirchlicher Sicht gültig ist oder nicht. Unter bestimmten Umständen kann ein Ehenichtigkeitsverfahren angestrebt werden. Ein persönliches Gespräch mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin hilft weiter.
 
In der evangelischen Kirche ist eine Wiederverheiratung grundsätzlich möglich. Beim Traugespräch wird hier mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin über das Scheitern der vorhergehenden Ehe gesprochen und nach Chancen für die neue Ehe gesucht. 
 
  

Ansprechperson:

Leitender Referent