Pfarrkirche und Patronat

 
Die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte hat als Votum an den Erzbischof beschlossen, dass die Patronatskirche der zukünftigen Pfarrei das 
 
Radolfzeller Münster
 
und Patron der zukünftigen Pfarrei
 
St. Zeno
 
sein soll.
 
Erzbischof Stephan Burger hat diesen Vorschlag angenommen und entsprechend festgelegt.
 
Der Name unserer neuen Pfarrei lautet St. Zeno Radolfzell.
 
 
Münster „Unserer Lieben Frau“ in Radolfzell am Bodensee
 

Zeno

Bischof Zeno von Verona lebte im 4. Jahrhundert. In Verona wird er als der „lächelnde Bischof“ bis heute verehrt. Wahrscheinlich brachte Bischof Radolt im 9. Jahrhundert Reliquien hierher, was an diesem Ort zur Verehrung mit den weiteren Heiligen Theopont und Senesius führte. Diese drei Heiligen sind die „Heiligen Hausherren“ und Stadtpatrone Radolfzells. Zeno war auch Patron des Radolfzeller Chorherrenstiftes, das 1809 im Zuge der Säkularisation aufgelöst wurde.
 
Zu Zeno und den weiteren Heiligen, die eine Wallfahrt zum Münster in Radolfzell seit Jahrhunderten begründen, gibt es von vielen Orten in der neuen Pfarrei Verbindungen. 
 
 
Büste des Heiligen Zeno im Radolfzeller Münster, Reliquiar aus dem 15. Jh.
 
Vorausgegangene Überlegungen und Bedingungen
Die Patronatskirche gibt der Pfarrei den kirchenrechtlichen Namen.  
Sie taucht als kirchenrechtlicher Begriff hauptsächlich im Siegel der neuen Pfarrei auf.  
 
Eine der bestehenden Pfarrkirchen war als Pfarrkirche zu wählen.  
 
Kirchenrechtlich vorgegeben ist, dass sich aus der Festlegung der neuen Pfarrkirche der Name der Pfarrei ergibt, also Patronat und Ort.  
 
Welche Pfarrkirche dies sein soll, dazu macht das Kirchenrecht kaum Vorgaben. Folgende Kriterien konnten bei der Entscheidung herangezogen werden: Größe (Raumkapazität) der Kirche, zentrale Lage, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Historie, Nähe zum Sitz der Kirchengemeinde, lokale Identifikation der Menschen, ...  
 
Die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte diskutierte und entschied über den Vorschlag zum Namen der künftigen Pfarrei bis Ende Juli 2023, anschließend wird er vom Erzbischof per Dekret festgelegt.  
 
Die bisherigen Pfarrkirchen behalten Status und Rechte, was z.B. Taufen, Trauungen oder Patrozinien betrifft.