Willkommen in der Kirchengemeinde Bodensee-Hegau

 
Aus den Seelsorgeeinheiten Höri, Hohenfels, Krebsbachtal/Hegau, St. Radolt Radolfzell, See-End und Stockach entstand zum 1. Januar 2026 ... 
 

die röm.-kath. Kirchengemeinde
Bodensee-Hegau

 
 
 
 
 

die Pfarrei
St. Zeno Radolfzell

 
 
 
 
 

Personen und Gremien der Pfarreien ab 2026

 

Pfarreiökonomin/Pfarreiökonom

Die Frauen und Männer für diese neu geschaffene Stelle stehen seit Frühjahr 2025 fest. Sie steuern und verantworten künftig die Finanzverwaltung der neuen Pfarreien und alle damit verbundenen Aufgaben wie zum Beispiel Monitoring und Controlling. Ebenso sind sie für die Weiterentwicklung der Verwaltungsprozesse der Pfarrei zuständig. Zur Unterstützung werden ihnen Verwaltungsmitarbeitende der Kirchengemeinde zugewiesen, deren Dienstvorgesetzte sie sind.
 

Pfarreirat

Als zentrales Organ der Pfarrei und Kirchengemeinde verantwortet der Pfarreirat zusammen mit dem Pfarrer sowie pastoralen Mitarbeitenden den kirchlichen Sendungsauftrag: Glauben verkünden, Dienst am Menschen, Liturgie gestalten und Gemeinschaften fördern.
Er trifft die dafür notwendigen Entscheidungen und vertritt die Katholikinnen und Katholiken in der Öffentlichkeit. Der neue, am 19. Oktober 2025 gewählte Pfarreirat übernimmt ab 2026 die Aufgaben der bisherigen Pfarrgemeinderäte.
 

Verwaltungsvorstand

Der Verwaltungsvorstand besteht aus dem Pfarrer, dem Stellvertretenden Pfarrer, der Pfarreiökonomin/dem Pfarreiökonomen sowie deren Stellvertretung. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Kirchengemeinde, insbesondere die Vermögensverwaltung, soweit die Aufgaben nicht dem Pfarreirat, dem Pfarreivermögensverwaltungsrat oder der Pfarreiökonomin/dem Pfarreiökonomen obliegen.
Er ist das operativ handelnde Organ. Den strategischen Rahmen dafür setzt der Pfarreirat (z.B. Haushaltsplanbeschluss), die Aufsicht führt der Pfarreivermögensverwaltungsrat.
 

Pfarreivermögensverwaltungsrat

Dieses Organ ist gleichsam das Nachfolgegremium zum Stiftungsrat, nimmt in Zukunft jedoch die Aufgabe eines
Aufsichtsrates wahr.
Insbesondere hat der Rat die Aufsicht über die Tätigkeit des Verwaltungsvorstandes und der Pfarreiökonomin/des Pfarreiökonomen und berät diese bei ihrer Tätigkeit. Der Pfarreivermögensverwaltungsrat setzt sich zusammen aus dem Pfarrer, zwei Mitgliedern des Pfarreirates sowie vier bis acht weiteren Mitgliedern, die nicht dem Pfarreirat angehören.
 

Gemeindeteams

Die Gemeindeteams leiten auf Gemeindeebene die kleinste nicht rechtsfähige Einheit der künftigen Pfarreien. Sie verantworten die Umsetzung der kirchlichen Grunddienste und fördern die Gemeinschaft vor Ort. Dabei orientieren sie sich an der Gesamtstrategie der Pfarrei und an den Bedürfnissen der Menschen.
Die Teams bestehen aus mindestens drei Personen; ob sie gewählt oder vom Pfarreirat berufen werden, entscheidet die Gemeindeversammlung.
 

Pfarrer

Das Kirchenrecht sieht für die Leitung einer Pfarrei jeweils einen Pfarrer vor. Im Januar 2024 wurden die 36 designierten Pfarrer für die künftigen Pfarreien ernannt.
In ihrer zukünftigen Funktion tragen die Pfarrer die Gesamtverantwortung für Pastoral und Verwaltung, leiten das Seelsorgeteam, vertreten die Kirchengemeinde rechtlich und arbeiten in pastoralen Handlungsfeldern der Pfarrei mit.
Im Zuge der Kirchenentwicklung 2030 wurden darüber hinaus neue Stellen geschaffen, an die die Pfarrer differenzierte Leitungsaufgaben delegieren werden, so dass andere Priester verstärkt wieder seelsorgerliche Aufgaben übernehmen können.
 

Stellvertretender Pfarrer

Die Stellvertretenden Pfarrer wurden im Oktober 2024 bekanntgegeben. 
Je nach Größe der Pfarrei übernehmen sie einzelne Leitungsaufgaben oder vertreten den Pfarrer bei Abwesenheiten.
 

Leitende Referentin/Leitender Referent

Die im Oktober 2024 ernannten Frauen und Männer leiten und koordinieren pastorale Prozesse, arbeiten an der strategischen Weiterentwicklung der Pfarrei mit und steuern unter anderem die Pfarreiaktivitäten. Darüber hinaus
sind sie Dienstvorgesetzte der Mitarbeitenden im pastoralen Dienst.